Die Dreidimensionalität des Farbraumes
entsteht durch die drei Ordnungsgrößen Farbton,
Farbsättigung und Helligkeit.
Der Farbton beschreibt die Art der Buntheit d.h. ob
ein Farbton rot, gelb oder grün ist.
Bestimmt wird der Farbton, der auch Buntton genannt wird,
entweder durch die grundsätzlichen Empfindungsgrößen
Rot, Gelb, Grün oder Blau, oder aber, um eine differenziertere
Auswahl zu treffen, durch die Farbfolge des Tageslichtspektrums:
Rot, Orange, Gelb, Gelbgrün, Grün, Blaugrün,
Blau, Violett und Purpur, wobei die Zuordnung von Purpur der
visuellen Empfindung entspricht und nicht den tatsächlichen
Gegebenheiten.
Unbunte Farben sind Weiß, Schwarz und Grau. Sie besitzen
keine bunten Farbanteile, sind folglich weder rötlich, noch
gelblich, noch grünlich oder bläulich.
Eine Farbe kann definiert werden durch die entsprechende Wellenlänge
im Spektrum.
Der Abstand, den die Farben im Spektrum zueinander haben,
entspricht aber nicht der empfindungsgemäßen Gleichabständigkeit
der Farben.
Das ist einer der Gründe, warum in Farbordnungen, in
welchem der Farbton die Ordnungsgröße ist, die Farben
entsprechend der visuellen Gleichabständigkeit festgelegt
werden.
Die Sättigung kennzeichnet den Grad der Buntheit,
sie definiert sich entsprechend der Entfernung des Farbtones
von den unbunten Farben, der Grauachse.
Die Helligkeit ist die dritte Bezugsgröße
zur Bestimmung einer Farbe.
Um die Helligkeit von Körperfarben bewerten zu können
setzt man die Farben in Relation zu einer optimal weißen
Fläche, die als Hellbezugswert =A den Zahlenwert 100 erhält,
eine optimal schwarze Farbe hingegen erhält den Hellbezugswert
A = 0.
Bei allen Farbordnungen in denen die Helligkeit Bezugsgröße
ist, erfolgt eine empfindungsgemäße Einstufung der
Helligkeit.
Bestimmte Farbordnungen ersetzen die Bezugsgrößen
Sättigung und Helligkeit durch Farbanteile.
Die Farbanteile beschreiben die Kriterien von Sättigung
und Helligkeit durch den Vollfarbanteil, den Weißanteil
und den Schwarzanteil.
Eine Vollfarbe wird immer stark gesättigt und relativ
hell dargestellt.
Bestimmte Farben werden mit bestimmten Helligkeiten gleichgesetzt,
so z.B. Rot und Grün, einer mittleren, Gelb einer großen
und Blau einer geringen Helligkeit.
In den Farbordnungen mit der Ordnungsgröße Farbanteil
entsprechen die Vollfarben der Helligkeit eines mittleren Graus,
unabhängig von ihrer eigentlichen Helligkeit.
Die Festlegung der Grundfarben erfolgt auf zweierlei
Art:
Entweder bestimmt man als Grundfarben die Farben, die sich
nicht aus anderen mischen lassen, also Rot, Gelb, Blau, Schwarz
und Weiß.
Oder aber man bezeichnet als Grundfarben die Farben, die empfindungsgemäß
keine Anteile einer anderen Grundfarbe zeigen.
Eine gelbe Grundfarbe erscheint folglich weder rötlich
noch grünlich, eine rote Grundfarbe weder bläulich
noch gelblich, eine blaue Grundfarbe weder grünlich noch
rötlich und eine grüne Grundfarbe weder gelblich noch
bläulich.
Grün wird hierbei empfindungsgemäß als eigenständige
Farbe definiert.

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