Farbordnungen basieren entweder
auf den Grundfarben, den unbunten
Farben, der Helligkeit und dem
Farbabstand.
Außer der Wahl der drei Grundfarben, d.h. welches Rot,
Gelb oder Blau, als Ausgangsfarbe gewählt wird, ist zudem
entscheidend, in welcher Beziehung sie zueinander stehen, z.B.
ob im Dreieck, Viereck, Fünfeck oder im Farbkreis.
Das Verhältnis der bunten Farben zu den unbunten Farben
spielt bei den Farbordnungen eine Rolle, die auf den unbunten
Farben basieren.
Schon Newton ordnete die unbunten Farben so an, dass sie sich
in der Mitte der bunten Farben befanden.
Die Helligkeit als Ordnungsgröße schuf den Übergang
von zweidimensionalen Farbordnungen zu dreidimensionalen.
Runge wie auch später Ostwald bestimmten ein mittleres Grau
als Zentrum der Grundfarbenlehre, dadurch verringern sich die
Helligkeitsunterschiede, die bei Lambert noch sehr stark sind,
da er Schwarz als Zentrum der Grundfarben festlegte.
Die Begrenzung des Farbenraumes erfolgt bei bestimmten Systemen
durch die Grundfarben und deren Mischungen, oder durch Optimalfarben,
darunter versteht man besonders reine, helle Spektralfarben,
die mittels Malfarben nicht hergestellt werden können.
Bestimmte Farbordnungen, z.B. die des Dreifarbendrucks, erfassen
in ihren Farbsystemen alle technisch herstellbaren Farben.

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